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LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09 B RG |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09 B RG (https://dejure.org/2009,20638)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - L 34 AS 1901/09 B RG (https://dejure.org/2009,20638)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung für nicht in materielle Rechtskraft erwachsende Beschlüsse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 05.05.2009 - S 39 AS 20227/08
- SG Berlin, 20.10.2009 - S 39 AS 20227/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09 B RG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 25. November 2008, Az. 1 BvR 848/07, dokumentiert in juris und in NJW 2009, 829 bis 833, ausgeführt, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie insbesondere die Innenbindung während des laufenden Verfahrens nach § 318 ZPO, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage zu übergehen. - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
Es hat ausgeführt: "Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf eine Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst als fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ). - BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B
Zulässigkeit der Gegenvorstellung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
3 Zwar wurde eine Gegenvorstellung auch nach Einführung der Anhörungsrüge durch Einfügung des § 178 a in das SGG zum 1. Januar 2005 mit Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) in der Rechtsprechung teilweise weiterhin für zulässig erachtet (vgl. z. B. Bundessozialgericht - BSG - Beschluss vom 28. Juli 2005, Az. B 13 RJ 178/05 B, dokumentiert in juris = SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 = NJW 2006, 860;… siehe auch die Nachweise bei Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 9. Aufl., § 178a Rn. 12).
- BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
Es hat ausgeführt: "Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf eine Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst als fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ). - BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
Es hat ausgeführt: "Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf eine Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst als fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ). - BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 34 AS 1901/09
Allerdings wurde eine Gegenvorstellung vom BSG nur dann als statthaft angesehen, wenn das Gericht nach dem maßgeblichen Prozessrecht befugt ist, seine Entscheidung von Amts wegen zu ändern, was zum Beispiel bei Urteilen gemäß § 202 SGG i.V.m. § 318 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht der Fall ist (vgl. Beschluss des BSG vom 29. Mai 1991, Az. 4 RA 12/91, juris Rn. 10 = SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).